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13.02.2018

Bundesgerichthof BGH zur Infektionstheorie

Der BGH hat in einem Prozess um die Masernimpfung, bzw. der Auslobung einer Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernerregers, geurteilt. Es wurden laut diesem Urteil keine wissenschaftlichen Studien vorgelegt die die Existenz eines krankheits verursachenden Masernvirus nachweisen.
Ausführliche Informationen sind unter Download zu finden.
Dabei werden auch durchaus bedenkenswerte Informationen behandelt die, so meine ich, der eigenen Entscheidungsfindung dienen. Unabhängig von meiner persönlichen Ansicht halte ich es für wichtig sich in diesem Bereich von Gesundheit und Krankheit möglichst die, sich grundsätzlich widersprechenden, Erklärungsmodelle zu betrachten und bezüglich ihrer logischen Konsistenz zu bewerten. Dies dient der nicht übertragbaren Eigenverantwortung für die aus der jeweiligen Handungsweise resultierenden Konsequenzen.

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